Verfügbarkeit

2026 - Digitale Fischereiabgabemarke ab 14 Jahre

DAM12
12,00 € *

Fischereiabgabemarke ab 14

Die nach § 22 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg zu entrichtende Fischereiabgabe beträgt für:

  • Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr
    12,00 Euro
  • Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
    40,00 Euro. (nur bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg erhältlich)