Fischereiabgabemarke ab 14 Jahre für 5 Jahre
Die nach § 22 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg zu entrichtende Fischereiabgabe beträgt für:
- Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr
12,00 Euro
- Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
40,00 Euro.